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Die Hamburger Aktienclub Bünz & Ode GbR ist laut Verkaufsprospektgesetz nicht verpflichtet einen Verkaufsprospekt zu erstellen und danach anzubieten. Siehe Gesetzestext VerkProspG:

§ 8f Anwendungsbereich
(2) Ausgenommen von der Prospektpflicht sind:  

3. Angebote, bei denen von derselben Vermögensanlage im Sinne des Absatzes 1 nicht mehr als 20 Anteile angeboten werden oder bei denen der Verkaufspreis der im Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen Anteile insgesamt 100.000 Euro nicht übersteigt oder bei denen der Preis jedes angebotenen Anteils mindestens 200.000 Euro je Anleger beträgt